Service und Technischer Support
Produktrückverfolgung
LASERVISION ist als einziger Hersteller in der Lage, eine sehr genaue Rückverfolgbarkeit seiner Produkte zu gewährleisten. Das bezieht sich nicht allein auf das fertige Produkt, sondern geht weiter zurück über die Produktionscharge bis hin zur Glasschmelze. Seit einigen Jahren tragen alle Glasprodukte von LASERVISION eine Seriennummer. Anhand dieser Seriennummer kann LASERVISION jederzeit nachvollziehen, wann dieses Produkt gefertigt wurde und welche Werte die Glasschmelze aufwies, aus der diese Filter gefertigt wurden.
Auch bei Kunststoffbrillen können wir seit 2004 eine Rückverfolgbarkeit auf Produktionschargen gewährleisten.
Überprüfung von Schutzbrillen und Filtern auf Lasersicherheit/spektrale Vermessung
Immer wieder ergibt sich die Frage: Ist meine Laserschutzbrille noch sicher oder nicht mehr? Diese Frage hängt nicht allein vom Alter einer Brille ab, sondern vor allem auch von der Behandlung des Produktes, der sorgfältigen/richtigen Pflege, von Umgebungsfaktoren etc. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Überprüfung auf Lasersicherheit in regelmäßigem Turnus. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Prüfungen kann stark variieren.
Eine Brille in einem Labor bei sorgfältiger Behandlung hat sicherlich eine längere Lebensdauer als eine Brille, die rauer Produktionsumgebung ausgesetzt ist und sorglos behandelt wird, möglicherweise sogar von vielen verschiedenen Benutzern.
Grundsätzlich sollten Brillen, die eine wie auch immer geartete Beschädigung aufweisen (z. B. beschädigter oder verkratzter Filter, Farbveränderungen, beschädigte Innenkaschierung) auf keinen Fall mehr eingesetzt werden.
LASERVISION bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Laserschutzbrille gegen einen geringen Betrag auf Lasersicherheit überprüfen zu lassen. Diesen Service bieten wir für Brillen, Fenster und Filter an. Für diese Sicherheitsprüfung spielt es keine Rolle, ob die Produkte bei uns gekauft bzw. von uns produziert wurden.
Die Überprüfung schließt folgende Leistungen ein:
- optische/visuelle Beurteilung, gemäß den geltenden Normen (DIN EN 207/166/167…) - Beurteilung von eventuellen Fehlern/Beschädigungen auf deren Sicherheitsrelevanz - spektrale Vermessung der Optischen Dichten von 200 - 3000 nm - VLT-Messung - Spezialreinigung von Fassung und Filter - Ausstellung eines Prüfzertifikates für Produkte von LASERVISION
Reparaturen
Bei unseren eigenen Produkten besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, Reparaturen durchzuführen.
bei Kunststoffbrillen: Es ist möglich einen Bügel auszutauschen bzw. zu ersetzen. Eine weitergehende Reparatur kann bei Kunststoffbrillen, bei denen Brille und Fassung sozusagen "aus einem Guss" sind, nicht vorgenommen werden.
bei Glasbrillen: Wenn ein Filter verkratzt oder zerbrochen ist, kann der beschädigte Filter ersetzt werden. Wenn die Filter in Ordnung sind, aber die Fassung beschädigt, dann kann die Fassung ausgetauscht werden. Sollten einmal alle beide Filter beschädigt sein (z.B. ein Filter zerbrochen, der andere Filter verkratzt), dann müssten beide Filter ausgetauscht werden. Da aber der Filter das die Kosten bestimmende Element einer Brille ist, bewegen sich die Reparaturkosten hier bereits in Nähe der Kosten einer Neubrille. In diesem Fall raten wir zu einem Neukauf.
Untersuchungsergebnis und Kostenvoranschlag
Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie jeweils einen Kostenvoranschlag, mit dem wir Sie über das Ergebnis der Untersuchung und über die Reparaturkosten informieren. Sie können daraufhin entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen lassen wollen oder nicht.
Wenn Sie auf eine Reparatur verzichten, müssen wir Ihnen leider den Aufwand für die Untersuchung und Beurteilung in Rechnung stellen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Wenn Sie auf eine Reparatur verzichten, aber gleichzeitig (innerhalb von 6 Wochen) eine Neubrille als Ersatz bestellen, erlassen wir Ihnen die Kosten für Untersuchung und Beurteilung Ihrer alten Brille.
Reparaturdauer
Wir können garantieren, dass Sie den Untersuchungsbericht und Kostenvoranschlag innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang der Brille erhalten. Aus diesem Schreiben ist auch die voraussichtliche Reparaturdauer ersichtlich. Das sind in der Regel nur wenige Tage. Wenn es sich allerdings um ein Material handelt, das wir nicht auf Lager haben, dann können das aber auch 3-4 Wochen sein, bei Sonderanfertigungen unter Umständen auch länger. In diesem Fall fragen Sie bitte nach einer Leihbrille.
Bitte beachten Sie auch nachstehende Informationen (gilt nur für LASERVISION Brillen):
Seriennummer und Typenschild
Alle LASERVISION Brillen und Fenster sind sowohl mit einer Seriennummer ausgerüstet (wichtig für die Identifikation und die Rückverfolgbarkeit des Materials) als auch mit einem Typenschild mit Wellenlänge und Schutzstufen (gesetzlich vorgeschrieben). Diese beiden Etiketten dürfen nicht entfernt werden. Produkte, bei denen diese Etiketten fehlen, unterliegen nicht mehr der Produkthaftung und können wegen fehlender Identifikationsmöglichkeit auch nicht mehr repariert werden.
Veränderung an den Brillen
Jede Veränderung an einer Laserschutzbrille oder einem Kabinenfenster bedingt den Verlust der CE-Zertifizierung und hat daher den sofortigen Ausschluss von der Produkthaftung zur Folge.
Laserschutz-Brillen, die nicht mehr sicher sind Gelegentlich stellt sich bei einer Inspektion heraus, dass die Brille nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entspricht und einen Risikofaktor darstellt. Die meisten Kunden erteilen uns daraufhin den Auftrag, die Brille zu entsorgen. LASERVISION übernimmt diesen Service für Sie gerne und kostenlos. Sollten Sie verlangen, dass eine solche Brille trotzdem an Sie zurückgeschickt werden soll, dann sieht die rechtliche Situation folgendermaßen aus: LASERVISION als Hersteller und als Reparaturdienst trägt die Verantwortung dafür, dass jede Brille, die das Werk verlässt, sicher ist. Wenn wir eine Brille zurücksenden, kann der Anwender mit Recht davon ausgehen, dass dies auch der Fall ist. Und damit steht LASERVISION in der Produkthaftung. Wenn wir eine nicht mehr sichere Brille lediglich mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein zurücksenden, kommen wir aus rechtlicher Sicht dieser Verpflichtung nicht nach, denn der Lieferschein wird in der Regel nicht bei der Brille bleiben, sondern separat abgelegt. Der Anwender hat somit keinerlei Hinweis, dass die Brille nicht mehr sicher ist. Er weiß, dass sie bei LASERVISION zur Reparatur war und glaubt sich sicher. Damit ist LASERVISION in der rechtlichen Verantwortung, wenn mit dieser Brille ein Unfall passiert. Andererseits handelt es sich um Kunden-eigentum, das nicht einfach einbehalten werden darf. Wenn eine Brille, die ein Sicherheitsrisiko darstellt, zurückgeschickt werden muss, bitten wir Sie daher vorab (d.h. vor Rücksendung der Brille) um ein Schreiben in dem Sie uns von jeglicher Haftung für die betreffende Brille entbinden. Das schadhafte Teil (Filter und/oder Fassung) wird mit einem Etikett deutlich sichtbar markiert. Das Etikett enthält einen Warnhinweis (auf Deutsch und Englisch), dass die Schutzwirkung nicht mehr ausreichend gewährleistet ist bzw. nicht mehr den gültigen gesetzlichen Regelungen entspricht.
Ein Begleitschreiben wird der Brille, dem Lieferschein und ggfs. der Rechnung beigefügt. Der Versand der Brille erfolgt grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis |
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