Service und Technischer Support

 

Produktrückverfolgung

 

LASERVISION ist als einziger Hersteller in der Lage, eine sehr genaue Rückverfolgbarkeit sei­ner Produkte zu gewährleisten. Das bezieht sich nicht allein auf das fertige Produkt, sondern geht weiter zurück über die Produktionschar­ge bis hin zur Glasschmelze. Seit einigen Jah­ren tragen alle Glasprodukte von LASERVISION eine Seriennummer. Anhand dieser Seriennum­mer kann LASERVISION jederzeit nachvollzie­hen, wann dieses Produkt gefertigt wurde und welche Werte die Glasschmelze aufwies, aus der diese Filter gefertigt wurden.

 

Auch bei Kunststoffbrillen können wir seit 2004 eine Rückverfolgbarkeit auf Produktions­chargen gewährleisten.

 

 

Überprüfung von Schutzbrillen und Filtern auf Lasersicherheit/spektrale Vermessung

 

Immer wieder ergibt sich die Frage: Ist meine Laserschutzbrille noch sicher oder nicht mehr? Diese Frage hängt nicht allein vom Alter einer Brille ab, sondern vor allem auch von der Behandlung des Produktes, der sorgfältigen/richtigen Pflege, von Umgebungsfaktoren etc. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Überprü­fung auf Lasersicherheit in regelmäßigem Tur­nus. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Prü­fungen kann stark variieren.

 

Eine Brille in einem Labor bei sorgfältiger Behandlung hat sicherlich eine längere Lebens­dauer als eine Brille, die rauer Produktionsum­gebung ausgesetzt ist und sorglos behandelt wird, möglicherweise sogar von vielen verschie­denen Benutzern.

 

Grundsätzlich sollten Brillen, die eine wie auch immer geartete Beschädigung aufweisen (z. B. beschädigter oder verkratzter Filter, Farb­veränderungen, beschädigte Innenkaschierung) auf keinen Fall mehr eingesetzt werden.

 

LASERVISION bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Laserschutzbrille gegen einen geringen Betrag auf Lasersicherheit überprüfen zu lassen. Diesen Service bieten wir für Brillen, Fenster und Filter an. Für diese Sicherheitsprüfung spielt es keine Rolle, ob die Produkte bei uns gekauft bzw. von uns produziert wurden.

 

 

Die Überprüfung schließt folgende Leistun­gen ein:

 

      - optische/visuelle Beurteilung, gemäß den geltenden Normen (DIN EN 207/166/167…)
         festgelegten Kriterien

      - Beurteilung von eventuellen Fehlern/Beschädigungen auf deren Sicherheitsrele­vanz

      - spektrale Vermessung der Optischen Dichten von 200 - 3000 nm

      - VLT-Messung

      - Spezialreinigung von Fassung und Filter

      - Ausstellung eines Prüfzertifikates für Produkte von LASERVISION  

 

 

Reparaturen

 

Bei unseren eigenen Produkten besteht dar­über hinaus auch die Möglichkeit, Reparaturen durchzuführen.

 

 

bei Kunststoffbrillen:                                

                                                                                                                                                                                                            Es ist möglich einen Bügel auszutauschen bzw. zu ersetzen. Eine weitergehen­de Reparatur kann bei Kunst­stoffbrillen, bei denen Brille und Fassung sozusagen "aus einem Guss" sind, nicht vorge­nommen werden.

 

 

bei Glasbrillen:          

                                                                                                                                                                                                         Wenn ein Filter verkratzt oder zerbrochen ist, kann der beschädigte Filter ersetzt wer­den. Wenn die Filter in Ordnung sind, aber die Fassung beschädigt, dann kann die Fas­sung ausgetauscht werden. Sollten einmal alle beide Filter beschädigt sein (z.B. ein Filter zerbrochen, der andere Filter verkratzt), dann müssten beide Filter ausgetauscht werden. Da aber der Filter das die Kosten bestim­mende Element einer Brille ist, bewegen sich die Reparaturkosten hier bereits in Nähe der Kosten einer Neubrille. In diesem Fall raten wir zu einem Neukauf.

 

Untersuchungsergebnis und Kostenvoran­schlag

 

Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie jeweils einen Kostenvoranschlag, mit dem wir Sie über das Ergebnis der Untersuchung und über die Reparaturkosten informieren. Sie kön­nen daraufhin entscheiden, ob Sie eine Repara­tur durchführen lassen wollen oder nicht.

 

Wenn Sie auf eine Reparatur verzichten, müs­sen wir Ihnen leider den Aufwand für die Unter­suchung und Beurteilung in Rechnung stellen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. 

 

Wenn Sie auf eine Reparatur verzichten, aber gleichzeitig (innerhalb von 6 Wochen) eine Neu­brille als Ersatz bestellen, erlassen wir Ihnen die Kosten für Untersuchung und Beurteilung Ihrer alten Brille.

 

 

Reparaturdauer

 

Wir können garantieren, dass Sie den Unter­suchungsbericht und Kostenvoranschlag inner­halb von 5 Werktagen ab Eingang der Bril­le erhalten. Aus diesem Schreiben ist auch die voraussichtliche Reparaturdauer ersichtlich. Das sind in der Regel nur wenige Tage. Wenn es sich allerdings um ein Material handelt, das wir nicht auf Lager haben, dann können das aber auch 3-4 Wochen sein, bei Sonderanfertigun­gen unter Umständen auch länger. In diesem Fall fragen Sie bitte nach einer Leihbrille.

 

 

Bitte beachten Sie auch nachstehende Informationen (gilt nur für LASERVISION Brillen):

 

Seriennummer und Typenschild          

                                                         

Alle LASERVISION Brillen und Fenster sind sowohl mit einer Seriennummer ausgerüstet (wichtig für die Identifikation und die Rückver­folgbarkeit des Materials) als auch mit einem Typenschild mit Wellenlänge und Schutzstufen (gesetzlich vorgeschrieben).                                                                                        

Diese beiden Etiketten dürfen nicht entfernt werden. Produkte, bei denen diese Etiketten fehlen, unterliegen nicht mehr der Produkthaf­tung und können wegen fehlender Identifikati­onsmöglichkeit auch nicht mehr repariert wer­den.

 

 

Veränderung an den Brillen    

                                                                                                 

Jede Veränderung an einer Laserschutzbrille oder einem Kabinenfenster bedingt den Verlust der CE-Zertifizierung und hat daher den sofor­tigen Ausschluss von der Produkthaftung zur Folge.

 

 

Laserschutz-Brillen, die nicht mehr sicher sind     

                                                                                                                                                                                       Gelegentlich stellt sich bei einer Inspektion her­aus, dass die Brille nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entspricht und einen Risikofaktor darstellt. Die meisten Kunden erteilen uns daraufhin den Auftrag, die Brille zu entsorgen. LASERVISION übernimmt diesen Service für Sie gerne und kostenlos.                                                                                                                                                                                  Sollten Sie verlangen, dass eine solche Bril­le trotzdem an Sie zurückgeschickt werden soll, dann sieht die rechtliche Situation folgender­maßen aus: LASERVISION als Hersteller und als Reparaturdienst trägt die Verantwortung dafür, dass jede Brille, die das Werk verlässt, sicher ist. Wenn wir eine Brille zurücksenden, kann der Anwender mit Recht davon ausgehen, dass dies auch der Fall ist. Und damit steht LASERVISION in der Produkthaftung.                                                                                       

Wenn wir eine nicht mehr sichere Brille ledig­lich mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein zurücksenden, kommen wir aus rechtlicher Sicht dieser Verpflichtung nicht nach, denn der Lieferschein wird in der Regel nicht bei der Brille bleiben, sondern separat abgelegt. Der Anwender hat somit keinerlei Hinweis, dass die Brille nicht mehr sicher ist. Er weiß, dass sie bei LASERVISION zur Reparatur war und glaubt sich sicher. Damit ist LASERVI­SION in der rechtlichen Verantwortung, wenn mit dieser Brille ein Unfall passiert.  

Andererseits handelt es sich um Kunden-eigentum, das nicht einfach einbehalten wer­den darf. Wenn eine Brille, die ein Sicherheits­risiko darstellt, zurückgeschickt werden muss, bitten wir Sie daher vorab (d.h. vor Rücksen­dung der Brille) um ein Schreiben in dem Sie uns  von jeglicher Haftung für die betreffende Brille entbinden. 

Das schadhafte Teil (Filter und/oder Fassung) wird mit einem Etikett deutlich sichtbar mar­kiert. Das Etikett enthält einen Warnhinweis (auf Deutsch und Englisch), dass die Schutzwir­kung nicht mehr ausreichend gewährleistet ist bzw. nicht mehr den gültigen gesetzlichen Regelungen entspricht.

                                                                                                                                                                                         

Ein Begleitschreiben wird der Brille, dem Lie­ferschein und ggfs. der Rechnung beigefügt. Der Versand der Brille erfolgt grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

 

  

© LASERVISION GmbH & Co.KG ● Siemensstr. 6 ● 90766 Fürth ● Tel: 0911-9736 8100 

Fax: 0911-9736 8199 ● E-Mail: info@lvg.com ● www.lvg.com