Vollschutz und Justierschutz

 

Wie man aus den vorangegangenen Kapiteln entnehmen kann, gibt es eine Vielzahl an Laser­strahlquellen, die in unterschiedlichen Wellen­längen Licht emittieren.

 

Wenn man sich vor Laserstrahlung komplett schützen will, dann benötigt man so genannte Vollschutzbrillen (EN 207). Sowohl die Filter, als auch die Fassung müssen passend zur Maximal­leistung und Abstrahlcharakteristik des Lasers ausgewählt werden, um sicherzustellen, dass die Strahlungsmenge, die hinter der Brille ins Auge dringen kann, auch bei direktem Laserbe­schuss unter dem die Gesundheit gefährdenden MZB-Wert (Maximal zulässige Bestrahlungsstär­ke) liegt. Das ist derselbe Grenzwert, der auch für die Laserklasse 1 festgelegt ist.

 

Zusätzlich müssen die Vollschutzbrillen derart ausgelegt sein, dass man auch bei einem direk­ten Blick in den Strahl für mindestens 10 Sekun­den immer noch Schutz vor der Strahlung hat, und dass dieser Grenzwert dennoch nicht über­schritten wird. Trotzdem gilt der Grundsatz: "nicht in den Strahl blicken".

 

Es gibt auch eine ganze Reihe an Strahlquel­len, wie der HeNe-Laser, der Rubin-Laser, der frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser oder zahl­reiche Diodenlaser, welche Licht aus dem für das menschliche Auge sichtbaren Spektralbe­reich emittieren. Man setzt solche Strahlquellen gerne als Mess- und Ziellaser oder als Justierla­ser ein. Der Vorteil ist, dass man die Position, des auftreffenden Lichtes mit dem Auge sehen kann.

 

Das ist allerdings nur dann mit ausreichender Sicherheit nutzbar, wenn die Lichtleistung dieser Laser so gering gewählt ist, dass man bei direk­tem Blick in den Strahl aufgrund des Lidschluss­reflexes und der Abwendreaktion, die man als natürlichen Schutzmechanismus hat, keine die Gesundheit gefährdende Strahlungsmenge in das Auge bekommen kann. Die Grenzwerte für diese Strahlung werden für Laser der Klassen 2 und 2M angewendet. Will man nun leistungs­stärkere Laser verwenden, und muss trotzdem das Licht des Lasers noch sehen, dann benötigt man so genannte Justierbrillen. Das heißt, dass das Licht derart abgeschwächt werden muss, dass die Strahlungsmenge, die noch ins Auge dringen kann, den Grenzwert der Laserklasse 2 nicht überschreitet. Aber es darf auch nicht so stark abgeschwächt werden, dass man es mit dem Auge nicht mehr wahrnehmen kann.

 

Es gibt auch Kombinationen von Vollschutz­brillen mit Justierfunktion. Das bedeutet, dass die eingesetzten Filter für unterschiedliche Wel­lenlängenbereiche unterschiedliche Funktionen haben. Ein Filter kann beispielsweise im nahen Infrarotbereich eine Vollschutzfunktion haben und im sichtbaren Bereich eine Justierfunktion.

 

 

  

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