Welchen Einfluss hat die Laserwellenlänge auf das Auge?
Die Gefahr zu erblinden, welche von Laserstrahlung ausgeht, ist vor allem durch die optischen Eigenschaften des Auges geprägt. Betrachtet man nun die unterschiedlichen Eindringtiefen von Licht in Abhängigkeit von der Wellenlänge, so stellt man fest, dass das Auge lediglich im Wellenlängenbereich zwischen 370 nm und 1400 nm transparent ist.
UV-Licht, unterhalb von 350 nm dringt entweder bis zur Augenlinse ein oder wird bereits an der Oberfläche des Auges absorbiert. Die Folge einer Bestrahlung des Auges mit dem energiereichen Licht in diesem Wellenlängenbereich ist eine Verletzung der Augenhornhaut durch Abtrag (Ablation) oder eine Linsentrübung (grauer Star).
Im sichtbaren Wellenlängenbereich (380 nm - 780 nm) dringt das Licht bis zur Netzhaut. Das Auge ist empfindlich gegenüber der Strahlung und der Mensch hat einen natürlichen Schutzmechanismus entwickelt. Wenn das Licht zu grell erscheint, die Leistungsdichte folglich für das Auge eine Gefahrenschwelle übersteigt, dann wendet man sich automatisch ab und schließt die Augen (Lidschlussreflex). Dieser Schutzmechanismus ist allerdings nur bis zu einer Strahlungsleistung von 1 mW wirksam. Bei höheren Leistungen kann bereits zuviel Energie im Auge deponiert worden sein bis der Lidschlussreflex einsetzt und irreparable Schäden wären die Folge.
Der nahe infrarote Wellenlängenbereich (780 nm - 1400 nm) ist ein für das menschliche Auge sehr gefährlicher Lichtbereich. Eine natürliche Schutzfunktion hat der Mensch hier nicht entwickelt. Die Strahlung dringt bis auf die Netz-haut, allerdings merkt man die Strahlungsexposition erst, wenn das Licht bereits Schaden verursacht hat.
Infrarote Strahlung (1400 nm - 11000 nm) wird wieder oberflächlich am Auge absorbiert. Sie führt zu einer Überhitzung von Gewebe und zu einer Verbrennung oder Ablösung der Hornhaut. |
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