Laserschutz weltweit
Die Welt des Laserschutzes in den USA (ANSI)
ANSI Z 136 verlangt die Spezifikation einer Laserschutzbrille ausschließlich nach OD (Optische Dichte). ANSI erlaubt hierbei die Definition einer Nominellen Gefahrenzone durch den Laserschutzbeauftragten.
Außerhalb dieser "Nominellen Gefahrenzone" (NHZ) ist Augenschutz gegen Streulicht erlaubt. Die meisten asiatischen Länder richten sich auch nach diesen Vorschriften. In Australien herrscht eine geteilte Auffassung: einige akzeptieren die ANSI-Standards, aber die Tendenz zu den strikteren europäischen Vorschriften nimmt zu.
Die Welt des Laserschutzes in Europa (EN207/208/60825)
In Europa muss bei der Auswahl von Laser-schutzbrillen eine zweite Komponente berücksichtigt werden: Die Schadensschwelle. Diese wird festgestellt durch die Energie/Leistungsdichte = Energie/Leistung pro Fläche d.h. Strahlfläche. Schutz ausschließlich gegen Streulicht ist nicht gestattet, nur der Schutz gegen einen direkten Treffer.
Ein Schutz nur mit Optischer Dichte ist nicht ausreichend, wenn das Material des Laseraugenschutzes einem direkten Treffer des Lasers nicht standhält. Die nachstehenden Regelwerke werden als Norm bezeichnet, rechtlich handelt es sich jedoch um gesetzliche Vorschriften, die auch vor Gericht einklagbar sind. Sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in der Medizinischen Geräteverordnung wird darauf Bezug genommen.
DIN EN 207 Laseraugenschutz nach DIN EN 207 muss einen Laserbelastungstest bestehen und die Brille muss mit den korrekten Schutzstufen markiert werden, z.B. D 10600 L5, wobei L5 einer Leistungsdichte von 100 MW/m² (Schadensschwelle für Filter und Fassung) entspricht. Filter und Fassung müssen denselben Anforderungen standhalten. Es ist nicht erlaubt, die Brillen nur nach der Optischen Dichte (OD) auszuwählen. Die Brille muss einem direkten Treffer des Lasers, für den sie ausgesucht wurde, für mindestens 10 Sekunden (Dauerstrichlaser) und 100 Pulse (gepulster Laser) standhalten.
DIN EN 208
Diese Norm regelt die Auswahl und Anforderungen an Justierschutzbrillen. Justierbrillen schwächen die Leistung des Lasers auf Werte ab, die für Laser der Klasse 2 (<1 mW für Dauerstrichlaser) gelten. Diese Brillen sind sicher, wenn der Lidschlussreflex des Auges funktioniert.
Eine Justierschutzbrille gestattet es dem Anwender bei Justierarbeiten den Laserstrahlfleck zu erkennen. Justierschutz ist nur im sichtbaren Bereich möglich, der im Gesetz von 400 - 700 nm definiert wird. Auch diese Brillen müssen bei Bestrahlung mit dem Laser, für den sie ausgesucht wurden, für eine Dauer von mindestens 10 s und 100 Pulsen standhalten.
DIN EN 60825
DIN EN 60825 fordert eine ausreichende Optische Dichte von Augenschutz, um die Leistung eines Lasers auf die maximale zulässige Bestrahlungsstärke oder weniger zu reduzieren. Diese Norm erlaubt in extremen Situationen die Spezifikation nach der Optischen Dichte, empfiehlt jedoch die Anwendung von EN 207 mit Tests durch ein unabhängiges Institut.
Keiner der drei Standards erlaubt eine Nominelle Gefahrenzone, wie sie in USA üblich ist. Akzeptiert und erlaubt ist nur ein Schutz gegen den schlimmsten Fall: Ein direkter Treffer.
Wenn es keinen Filter gibt, der die vollen Anforderungen nach DIN EN 207 erfüllt, dann bietet LASERVISION nach DIN EN 60825 einen Filter an, der diesen Anforderungen so nahe wie möglich kommt. Das bedeutet, dass die Optische Dichte ausreichend ist, wir jedoch die geforderte Standzeit von 10 Sekunden und 100 Pulsen (gepulste Laser) nicht garantieren können.
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