Laserschutz weltweit

 

Die Welt des Laserschutzes in den USA (ANSI)

 

ANSI Z 136 verlangt die Spezifikation einer Laserschutzbrille ausschließlich nach OD (Opti­sche Dichte). ANSI erlaubt hierbei die Definiti­on einer Nominellen Gefahrenzone durch den Laserschutzbeauftragten.

 

Außerhalb dieser "Nominellen Gefahrenzo­ne"  (NHZ) ist Augenschutz gegen Streulicht erlaubt.

Die meisten asiatischen Länder richten sich auch nach diesen Vorschriften. In Australien herrscht eine geteilte Auffassung: einige akzep­tieren die ANSI-Standards, aber die Tendenz zu den strikteren europäischen Vorschriften nimmt zu.

 

 

Die Welt des Laserschutzes in Europa (EN207/208/60825)

 

In Europa muss bei der Auswahl von Laser-schutzbrillen eine zweite Komponente berücksichtigt werden: Die Schadensschwel­le. Diese wird festgestellt durch die Energie/Leistungsdichte = Energie/Leistung pro Fläche d.h. Strahlfläche. Schutz ausschließlich  gegen Streulicht ist nicht gestattet, nur der Schutz gegen einen direkten Treffer.

 

Ein Schutz nur mit Optischer Dichte ist nicht ausreichend, wenn das Material des Laserau­genschutzes einem direkten Treffer des Lasers nicht standhält. Die nachstehenden Regelwerke werden als Norm bezeichnet, rechtlich handelt es sich jedoch um gesetzliche Vorschriften, die auch vor Gericht einklagbar sind. Sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in der Medizinischen Geräteverordnung wird darauf Bezug genommen.

 

DIN EN 207

Laseraugenschutz nach DIN EN 207 muss einen Laserbelastungstest bestehen und die Brille muss mit den korrekten Schutzstufen mar­kiert werden, z.B. D 10600 L5, wobei L5 einer Leistungsdichte von 100 MW/m² (Schadens­schwelle für Filter und Fassung) entspricht. Fil­ter und Fassung müssen denselben Anforderun­gen standhalten. Es ist nicht erlaubt, die Brillen nur nach der Optischen Dichte (OD) auszuwäh­len. Die Brille muss einem direkten Treffer des Lasers, für den sie ausgesucht wurde, für min­destens 10 Sekunden (Dauerstrichlaser) und 100 Pulse (gepulster Laser) standhalten.

 

DIN EN 208

 

Diese Norm regelt die Auswahl und Anfor­derungen an Justierschutzbrillen. Justierbrillen  schwächen die Leistung des Lasers auf Werte ab, die für Laser der Klasse 2 (<1 mW für Dau­erstrichlaser) gelten. Diese Brillen sind sicher, wenn der Lidschlussreflex des Auges funktio­niert.

 

Eine Justierschutzbrille gestattet es dem Anwender bei Justierarbeiten den Laserstrahl­fleck zu erkennen. Justierschutz ist nur im sicht­baren Bereich möglich, der im Gesetz von 400 - 700 nm definiert wird. Auch diese Brillen müs­sen bei Bestrahlung mit dem Laser, für den sie ausgesucht wurden, für eine Dauer von mindes­tens 10 s und 100 Pulsen standhalten.

 

 

DIN EN 60825

 

DIN EN 60825  fordert eine ausreichende Optische Dichte von Augenschutz, um die Leis­tung eines Lasers auf die maximale zulässige Bestrahlungsstärke oder weniger zu reduzieren. Diese Norm erlaubt in extremen Situationen die Spezifikation nach der Optischen Dichte, emp­fiehlt jedoch die Anwendung von EN 207 mit Tests durch ein unabhängiges Institut.  

 

Keiner der drei Standards erlaubt eine Nomi­nelle Gefahrenzone, wie sie in USA üblich ist.  Akzeptiert und erlaubt ist nur ein Schutz gegen den schlimmsten Fall: Ein direkter Treffer.

 

Wenn es keinen Filter gibt, der die vollen Anforderungen nach DIN EN 207 erfüllt, dann bietet LASERVISION nach DIN EN 60825 einen Filter an, der diesen Anforderungen so nahe wie möglich kommt. Das bedeutet, dass die Optische Dichte ausreichend ist, wir jedoch die geforderte Standzeit von 10 Sekunden und 100 Pulsen (gepulste Laser) nicht garantieren kön­nen.

 

 

  

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