Häufig gestellte Fragen

 

Wie groß ist die Lebensdauer meiner  Laserschutzbrille?

 

Diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beant­worten. Es gibt Brillen, die bereits nach einem Jahr stark abgenützt sind und es gibt Brillen, die nach vier Jahren noch aussehen wie neu. Das hängt von vielen Faktoren ab, z.B. sorgfältiger Behandlung, richtiger Pflege, Umgebungsfak­toren, etc. Eine Brille in einem Labor bei sorg­fältiger Behandlung hat sicherlich eine länge­re Lebensdauer als eine Brille, die einer rauen Produktionsumgebung ausgesetzt ist, sorglos behandelt und möglicherweise sogar von vielen verschiedenen Anwendern benutzt  wird. Grundsätzlich sollten Brillen, die eine wie auch immer aussehende Beschädigung aufwei­sen (z. B. ein beschädigter oder verkratzter Filter oder Farbveränderungen, beschädigte Innenka­schierung) auf keinen Fall mehr eingesetzt wer­den. Wenn Sie Zweifel haben, nutzen Sie bitte unseren technischen Service für eine Überprü­fung der Lasersicherheit.

 

                                    

Kann man eine Laserschutzbrille reparie­ren? 

 

Selbstverständlich führen wir auch Reparatu­ren durch. Wir reparieren Fassungen und erset­zen beschädigte Filter. Bitte beachten Sie hierzu auch den Serviceteil unseres Kataloges.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen Bril­len, die nach EN 207 und Brillen, die nach EN 60825 angeboten werden?              

                                                                                                                        

Der Unterschied ist die Standzeit des Filters bezogen auf die jeweilige Schutzstufe bzw. Energie- und Leistungsdichte bei Laserbeschuss. Nach DIN EN 207 wird gefordert, dass ein Fil­ter dem Laser, für den er ausgesucht wurde, bei einem direkten Treffer eine bestimmte Zeit standhält: bei Dauerstrich 10 Sekunden, bei gepulsten Lasern 100 Pulse. Wenn es keinen Fil­ter gibt, der diese vollen Anforderungen nach DIN EN 207 erfüllt, dann bieten wir nach DIN EN 60825 einen Filter an, der diesen Anfor­derungen so nahe wie möglich kommt. Das bedeutet, dass die Optische Dichte ausreichend ist, wir jedoch die geforderte Standzeit von 10 Sekunden bzw. 100 Pulsen nicht garantieren.

 

 

Weshalb ist der Strahldurchmesser so wichtig für die Berechnung der Schutzstufe?  

 

Das hängt mit der Standzeit des Filters (siehe oben) zusammen. Hierfür muss man die Scha­densschwelle berechnen - das ist die Gren­ze dessen, was das Material jeweils aushält. Die Einheit hier ist die Energie- und Leistungs­dichte, d.h. die Energie/Leistung pro Quadrat­meter. Dafür benötigt man die Pulsenergie/durchschnittliche Leistung des Lasers und die Strahlfläche des Lasers. Ohne den Durchmesser kann man die Strahlfläche und damit die Ener­gie- und Leistungsdichte nicht berechnen. Und damit weiß man nicht, wie viel die Brille tat­sächlich aushalten muss, wenn der Strahl doch mal treffen sollte.

 

                                                                                                                    

Kann ich mit der Laserschutzbrille den Laserstrahl sehen?     

 

Den Laserstrahl selbst kann man nicht sehen, höchstens den Fleck, an dem der Laserstrahl auftrifft. Eine Laserschutzbrille ist üblicherwei­se eine "Vollschutzbrille" (DIN EN 207). Diese Filter dienen dem Schutz der Augen gegen Laserstrahlung im ultravioletten, sichtbaren und infraroten Spektralbereich und absorbie­ren oder reflektieren den Strahl vollständig. Das bedeutet, dass Sie damit den Strahlfleck nicht sehen können. Sollten Sie ihn dennoch sehen können, hat die Brille möglicherweise keine ausreichende Schutzstufe oder es könnte sich um Sekundärstrahlung (mit einer anderen Wel­lenlänge) handeln. Bitte prüfen Sie, ob die Mar­kierung der Laserschutzbrille mit den Anforde­rungen Ihres Lasers übereinstimmt.

Die Schutzwirkung einer korrekt ausgewähl­ten Laserschutzbrille bleibt bei einem direkten Auftreffen des Strahles mindestens 10 Sekun­den bzw. 100 Pulse lang erhalten, jedoch sollte man nie direkt in den Strahl blicken.

 

 

Was mache ich, wenn ich Justierarbeiten vornehme? Muss ich dann die Brille abneh­men?

 

Sie müssen die Brille nicht abnehmen. Es gibt hier spezielle Laserschutzbrillen, so genannte Justierschutzbrillen (nach DIN EN 208 - nur 400-700nm). Sie absorbieren oder reflektieren den Laserstrahl nicht vollständig. Die Strahlung wird auf Werte abgeschwächt, die 1mW für Dauer­strichlaser unterschreiten (siehe Laserklasse 2). Diese Filter sind geeignet für Justierarbeiten an Lasern, bei denen gefährliche Strahlung im sichtbaren Spektralbereich auftritt. Die mittlere Leistung des Lasers darf bei Benutzung den auf der Brille gekennzeichneten Wert nicht über­schreiten.

 

 

Kann ich also mit meiner Laserschutzbril­le direkt in den Laserstrahl blicken?

 

Laserschutzbrillen dienen als Schutz der Augen vor einem zufälligen direkten Treffer des Laserstrahls. Sie sind nicht für den direkten Blick in den Laserstrahl gedacht.

Eine korrekt ausgelegte Brille schützt gegen den direkten Blick in den Laser, jedoch nur für mindestens 10 Sekunden / 100 Pulse.

 

 

Sie haben mir eine rote Brille angeboten. Kann ich diese Brille auch in einer anderen Farbe haben?

 

Die Farbe eines Absorptionsfilters kann nicht willkürlich ausgewählt werden, sondern hängt von der Wellenlänge ab, gegen die der Filter schützen soll.  Wenn Sie sich gegen eine oder mehrere Wellenlängen im UV-Bereich oder unteren sichtbaren Bereich (blaue Strahlung) schützen wollen, dann ist der Filter in der Regel gelb oder orange. Schutzbrillen gegen Wellen­längen im grünen Bereich sind in der Regel rot. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Brille niemals nur nach der Farbe aussuchen dürfen. Bitte prü­fen Sie sorgfältig, ob die angebotene oder vor­handene Brille die  Anforderungen Ihres Lasers erfüllt.

 

 

Ich habe eine Laserschutzbrille für z.B. einen Nd:YAG-Laser. Ist sie auch für meinen neuen Laser geeignet?

 

In einem solchen Fall ist Vorsicht angebracht: Bevor diese Frage beantwortet werden kann muss festgestellt werden, welche Anforderun­gen für den neuen Laser gelten (Wellenlän­ge, Schutzstufe nach DIN EN 207 bzw. DIN EN 208). Ist dies geklärt, prüfen Sie bitte, ob die Markierung auf Ihrer vorhandenen Brille diese Anforderungen erfüllt. Wenn ja, dann ist die Brille geeignet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns an. Wir führen die Berechnung und Prüfung gerne für Sie durch.

Bitte beachten Sie: Die gedankenlose Ver­wendung für andere Anwendungsbereiche (andere Wellenlänge oder andere Leistung als ursprünglich berechnet) kann zum Verlust des Augenlichtes führen!

 

 

Weshalb gibt es keine Brille, die alle meine Laser abdeckt?

 

Der für Menschen sichtbare Bereich der Strahlung reicht von ca. 380 - 780 nm (die exakte Grenze ist von Mensch zu Mensch ver­schieden).

Für eine Brille, die diesen ganzen Bereich abdeckt, benötigen Sie ein Material, das für die sichtbare Strahlung undurchlässig ist und das bedeutet, es ist komplett schwarz. Wenn Sie alle sichtbare Strahlung abschirmen, dann bleiben nur noch die für das menschliche Auge unsichtbaren Wellenlängen übrig. Wenn Sie mehrere Laser in diesem Bereich haben, dann ist eine Aufteilung auf mehrere Brillen notwendig.

Aber auch wenn Sie in diesem Bereich nicht alles abdecken wollen, sondern "nur ein paar Wellenlängen", dann kann die Brille schon zu dunkel sein. Gewöhnlich steigt der Schutz im Material langsam an, um bei der gewünschten Wellenlänge die benötigte Schutzstufe zu errei­chen.

Das bedeutet, es wird nicht nur die gewünsch-te Wellenlänge abgedeckt, sondern es werden zwangsläufig auch noch andere Bereiche unter- und oberhalb der gewünschten Wellenlänge (mit niedrigerer Optischer Dichte) abgedeckt. Und wenn Sie mehrere Wellenlängen im sicht­baren Bereich abdecken, dann überschneiden sich die Kurven und sorgen dafür, dass die Brille dunkel wird.

 

 

Haben Sie eine Laserschutzbrille mit Klasse 4?

 

Bei der Bezeichnung "Klasse 4" handelt es sich um die Laserklassifizierung nach DIN EN 60825-1. "Klasse 4" bedeutet, dass es sich um einen gefährlichen Laser handelt. Wenn Sie mit diesem Laser arbeiten, benötigen Sie unbedingt einen Augenschutz.

Diese Klassifizierung sagt jedoch nichts über die Wellenlänge oder die Schutzstufe aus, gegen die die Brille schützen muss.

Bitte füllen Sie das Anfrageformular in die­sem Katalog mit ihren Laserdaten aus. Dann haben wir alle Informationen, die wir benöti­gen, um für Sie die geeignete Laserschutzbrille auswählen zu können.

 

  

© LASERVISION GmbH & Co.KG ● Siemensstr. 6 ● 90766 Fürth

Tel: 0911-9736 8100 ● Fax: 0911-9736 8199 ● e-mail: info@lvg.com ● web: www.lvg.com